Lobbyarbeit

Aktive Beteiligung in der Politik

Die KFA beteiligte sich an den vom Staatsministerium für Kultur und Medien (BKM) initiierten Sondierungsgesprächen von Politik und Filmbranche, die zu den Novellierungen des Filmförderungsgesetz (FFG) des Bundes der Jahre 1999, 2004, 2009, 2014 und 2017 führten. Hier konnten wertvolle Impulse zur Verbesserung der Förderbedingungen für Kurzfilme in Deutschland eingebracht werden. Durch die Neuregelung von § 56 Abs.1 Nr. 6 iVm Abs.4 des FFG ab 2009 gab es eine gesteigerte Nachfrage nach Vorfilmen seitens der Kino-Programmgestalter. Der Paragraph sah eine Abspielförderung für Kurzfilme als Vorfilme vor.

Auch bei der Neufassung des Filmförderungsgesetzes zum 1.1.2017 hat sich die Kurzfilm Agentur gemeinsam mit der AG Kurzfilm engagiert. So wurden wichtige Verbesserungen erreicht

Mit der neuen Längendefinition des Kurzfilms (bis 30 Minuten) kann ein breiteres Spektrum von Filmen Zugang zu Referenzmitteln erhalten. Damit wurde endlich die Reduktion des Kurzfilms auf den Vorfilm beendet.

Die Zulassung einer deutsch untertitelten anstatt einer synchronisierten Fassung von Kurzfilmen war eine überfällige Anpassung an die Produktionsrealität und an die Lebenswirklichkeit der deutschen Gesellschaft.

Kinobetreiber:innen können seit 2017 auch Förderung für das Abspiel von abendfüllenden Kurzfilmprogrammen beantragen. Zuvor wurde nur das regelmäßige Abspiel von Vorfilmen gefördert. So können Kurzfilme vielfältiger eingesetzt werden und neue Zuschauer:innen erreichen.